Ausgleichskasse

AHV 21 bringt flexiblere Lösungen

Ab 2024 wird der erste Teil der Reform AHV 21 umgesetzt und bringt einiges an Neuerungen. Angehenden Rentnerinnen und Rentnern stehen flexiblere Lösungen offen. Die Ausgleichskasse war im Berichtsjahr gefordert, sich auf die neuen Möglichkeiten und Bedürfnisse vorzubereiten.

Der Begriff «ordentliches Rentenalter» wird neu durch den Begriff «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter entspricht dem Alter, in dem die Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird schrittweise auf 65 Jahre harmonisiert. Gleichzeitig wird der Renteneintritt flexibilisiert: Zwischen 63 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder eine Teilrente bezogen werden. Wer die Rente oder einen Teil davon vorbezieht, nimmt eine Rentenkürzung in Kauf, wer die Rente aufschiebt erhält einen Zuschlag.

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann eine einmalige Neuberechnung der Rente verlangen. Die zusätzlichen Einkommen bis zur Vollendung des 70. Altersjahres können zu einer höheren Rente führen. Allfällige Beitragslücken können unter gewissen Voraussetzungen mit diesen Versicherungszeiten gefüllt werden.

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Vieles ist möglich

Bereits die Auslegeordnung der Neuerungen macht deutlich, dass bei der Pensionierung die Wünsche und die Bedürfnisse der versicherten Personen spürbar besser berücksichtigt werden können. Die Kehrseite davon: Es wird komplexer, falls die Rente nicht ordentlich mit dem Referenzalter bezogen wird. Sowohl der Vorbezug als auch der Aufschub der Rente ist monatlich möglich. Neu ist auch, dass lediglich ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden kann. Der Anteil kann dabei in Franken oder ganzen Prozenten geltend gemacht werden und muss zwischen 20 und maximal 80 Prozent der Altersrente liegen. So kann beispielsweise die Arbeitszeit reduziert und das fehlende Einkommen durch einen Teil der AHV-Rente ausgeglichen werden. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich. 

Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration

Für Frauen mit Jahrgang 1960 gilt weiterhin das Referenzalter von 64 Jahren. Ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter Schritt für Schritt um jeweils 3 Monate pro Jahrgang erhöht. Eine Übergangsgeneration von Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 erhält wegen des erhöhten Referenzalters einen finanziellen Ausgleich und profitiert von einem tieferen Kürzungssatz bei Rentenvorbezug oder von einem Rentenzuschlag, sofern die Rente nicht vorbezogen wird.

AHV 21
AHV 21
Über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, kann sich lohnen.

Beratung ist gefragt

Die angeführten Neuerungen mit den flexibleren Möglichkeiten verlangen nach umfassenden Informationen. Zudem ist von einem deutlich höheren Bedürfnis nach Beratung der Kundinnen und Kunden auszugehen. Ein Faktor, der bereits im Jahr 2023 spürbar wurde. Frühzeitig wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und so für die Beratung der Kundinnen und Kunden fit gemacht. Aber auch ausserhalb der SVA St.Gallen wurden Schulungen angeboten; beispielsweise mehrere Webinare für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden oder Referate bei Organisationen wie der Pro Senectute, der Pro Infirmis und weiteren interessierten Stellen. Auch an den Pensionsvorbereitungsanlässen für Beitragskundinnen und -kunden nahm die Reform AHV 21 breiten Raum ein.

Weiter wurden die AHV-Zweigstellen mit schriftlichen Informationen bedient sowie Kundinnen und Kunden direkt angeschrieben. Ebenso wurden umfangreiche Informationen auf der eigenen SVA-Webseite aufgeschaltet. Dazu gehört auch das Einbinden eines Erklärvideos und von Berechnungstools. Genutzt werden seit Sommer 2023 auch die sozialen Medien, um einen noch weiteren Personenkreis zu erreichen.

Auf der Webseite der SVA St.Gallen gibt es mehr Informationen zu AHV 21

IV-Taggeldbescheinigungen ohne Papier hin und her

Monat für Monat verschickte die Ausgleichskasse gegen 700 Taggeldbescheinigungen per Post. Visiert kamen diese dann auch auf dem Postweg zurück. Seit Oktober 2023 bringt der elektronische Austausch für alle Beteiligten nur Vorteile.

Private Beistandspersonen zu Gast

Private Beistandspersonen leisten einen ausserordentlichen Beitrag, um schutzbedürftige Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen. Zu Gast bei der SVA St.Gallen haben sie einiges über Ergänzungsleistungen erfahren.

IK-Auszug noch einfacher bestellen

Im vergangenen Sommer ist ein neues Online-Formular für die Bestellung des IK-Auszugs aufgeschaltet worden. Mit guten Gründen steht dieses Formular bei den Nutzungszahlen weit oben in der «Hitparade».

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AHV-Arbeitgeberkontrollen schützen Arbeitnehmende

Das Revisionsteam der SVA St.Gallen ist im ganzen Kanton unterwegs und manchmal sogar darüber hinaus. So besteht seit vielen Jahren eine effiziente und gut eingespielte Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR).