Die Pensionierung steht an und die Frage im Raum: Wie steht es um meine Rente, wenn ich in mehreren Ländern gearbeitet habe? Auskunft dazu geben unsere Fachleute an den internationalen Beratungstagen.
Seit vielen Jahren arbeitet die SVA St.Gallen mit den Sozialversicherungen in Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zusammen. Gemeinsam werden Beratungstage an den Standorten in diesen vier Ländern angeboten. In den Jahren 2020 und 2021 war das Angebot bedingt durch Corona massiv eingeschränkt. Auch im ersten Quartal 2022 konnte deshalb eine Reihe von Beratungstagen nicht durchgeführt werden.
Vier Beratungstage wurden im Berichtsjahr in St.Gallen durchgeführt. Dafür reisen jeweils Beraterinnen und Berater aus Deutschland und Österreich an. Im Gegenzug sind Fachleute von uns in Augsburg, Lindau, Dornbirn und Vaduz vor Ort.
Das Bedürfnis nach diesem Angebot ist ungebrochen hoch: Bis zu 50 Personen informieren sich jeweils an einem Beratungstag darüber, wie sie bei der Anmeldung ihrer Altersrente in unterschiedlichen Ländern vorgehen müssen. Die Beraterinnen und Berater der SVA St.Gallen kamen auf 21 Beratungstage im Jahr 2022. Für das kommende Jahr dürfte diese Zahl noch steigen, wenn wieder ganzjährig solche Beratungen angeboten werden können.
Erleichterte Handhabung für Kundinnen und Kunden, effizientere Bearbeitung in den Fachabteilungen – dies sind zwei zentrale Vorteile unserer Online-Formulare.
Sprechen wir zuerst davon, was ein Online-Formular ist. Bis vor einigen Jahren waren interaktive PDF-Formulare das höchste der Gefühle. Diese Dokumente konnten am Bildschirm ausgefüllt werden. Dann aber mussten sie ausgedruckt und per Post verschickt werden. Noch sind solche Formulare in Gebrauch, deren Ablösung ist jedoch kontinuierlich im Gang.
Die neuen Online-Formulare der SVA St.Gallen sind in diesem Sinn intelligent, weil sie nur jene Felder einblenden, die für die individuelle Geschäftserfassung auch wirklich gebraucht werden. Zusätzlich bieten diverse Hinweisfelder Hilfestellungen beim Beantworten der Fragen. Darüber hinaus werden im konkreten Einzelfall wiederum nur jene Angaben abgefragt, welche für die Bearbeitung der individuellen Situation relevant sind. Am Schluss ist es dann möglich, das vollständig ausgefüllte Formular direkt online an die SVA St.Gallen zu senden. Neben den notwendigen Daten für die Fallbearbeitung wird damit auch die Vollständigkeit der Angaben bei der Einreichung sichergestellt.
Die Aufschaltung des ersten intelligenten Online-Formulars liegt schon etwas zurück: Im Frühling 2019 war es das Anmeldeformular für Familienzulagen. Die Komplexität dieser Anmeldung – zum Beispiel wegen der Anspruchskonkurrenzen und Anspruchsvoraussetzungen – konnte deutlich vereinfacht werden. Nicht überraschend reagierten die Kundinnen und Kunden sehr positiv auf das neue Formular. Schnell zeigte sich auch, dass sich die Erstabschlussquote (Anmeldung ohne Rückfragen abschliessen) auf über 60 Prozent erhöhte, was nahezu eine Verdoppelung im Vergleich zum bisherigen Anmeldeprozess bedeutete. Allein im Jahr 2022 sind gegen 5'300 Anmeldungen für Familienzulagen elektronisch eingegangen.
Weitere Formulare folgten: Anmeldung für die Pflegefinanzierung, die EO-Anmeldung oder die Anmeldung für Corona Erwerbsersatz. Seit 2022 ist es möglich, dass Selbständigerwerbende online Auskunft über ihre Tätigkeit geben können, was zentral ist, um die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzurechnen. Als neuestes Online-Formular kam die Anmeldung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Personal im Haushalt oder in einer Liegenschaft hinzu – eine Dienstleistung, die schnell und gerne genutzt wurde. Weitere Online-Formulare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden im Jahr 2023 umgesetzt. Dazu gehört auch die Online-Anmeldung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.
Insgesamt sind aktuell 75 unterschiedliche Online-Formulare in der SVA St.Gallen im Einsatz. Manche davon sind nicht für die allgemeine Kundschaft gedacht, sondern machen die Zusammenarbeit mit Zweigstellen, Heimen oder weiteren Partnerinnen und Partnern effizienter. Neben sechs neu aufgeschalteten Formularen wurde eine Vielzahl von bestehenden Formularen aktualisiert oder weiterentwickelt.
Tendenz
steigend, so lässt sich die Entwicklung jener Produkte umschreiben, die seit
dem Jahr 2021 neu bestehen.
Bereits bei der Einführung der Vaterschaftsentschädigung, der Betreuungsentschädigung wie auch der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose war klar, dass sich die zu bearbeitenden Anmeldungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden.
Erwartungsgemäss hat sich die Vaterschaftsentschädigung am stärksten entwickelt. Nach 1'183 Anmeldungen im Jahr 2021 erhöhte sich deren Zahl auf 1'442 im Jahr 2022, was einer Zunahme von knapp 22 Prozent entspricht. Für die bezogenen Vaterschaftsurlaube wurden insgesamt 3,4 Millionen Franken Entschädigung ausbezahlt.
Die Betreuungsentschädigung – eingeführt im Juli 2021 –
kommt gezielt Eltern zugute, die schwer erkrankte oder verunfallte Kinder betreuen.
Die Zahl der Anmeldungen hat sich hier deutlich erhöht. Für das ganze
Berichtsjahr zählte sie 27 Anmeldungen. Ausbezahlt wurden Entschädigungen im
Umfang von 114'000 Franken. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 Prozent des letzten
AHV-pflichtigen Lohnes und wie bei der Vaterschaftsentschädigung höchstens 196 Franken pro Tag.
Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sollen die Existenz von Personen sichern, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben und nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden. Überbrückt wird damit der Zeitraum zwischen der Aussteuerung und dem Erhalt der AHV-Rente. Im Jahr 2022 gingen 113 Anmeldungen ein, von denen im Schnitt jede Dritte gutgeheissen wurde. Insgesamt wurden rund 1 Million Franken Überbrückungsleistungen ausbezahlt. Bei den Ablehnungen ist der häufigste Grund, dass die Vermögensschwelle von 50'000 Franken für Alleinstehende und 100'000 Franken für Ehepaare überschritten wird.
Die SVA St.Gallen und die Suva St.Gallen arbeiten bei der Beurteilung von Selbständigerwerbenden eng zusammen. Neu liegt die abschliessende Beurteilung in jedem Fall bei der SVA St.Gallen.
Die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist mit einigen zu erfüllenden Kriterien verknüpft. Selbständigerwerbend zu sein bedeutet, mit einem eigenen Firmennamen aufzutreten, ein wirtschaftliches Risiko zu tragen, die Betriebsorganisation frei zu wählen und für mehrere Auftraggeberinnen und Auftraggeber tätig zu sein. Grundsätzlich unterliegt die Prüfung der Selbständigkeit der Ausgleichskasse. Die Suva ist für die Abklärung der erwerbstätigen Stellung zuständig, wenn die Arbeitstätigkeit zum Versicherungsbereich der Suva zählt.
Seit 2022 liegt der abschliessende Entscheid bei der SVA St.Gallen. Mit der Suva wurde eine entsprechende Vereinbarung über die Zusammenarbeit unterzeichnet, die die neuen vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt und umsetzt. Die schlanke Zusammenarbeit wie auch die Zuständigkeiten werden darin geregelt. Neu ist, dass in jedem Fall die Ausgleichskasse abschliessend entscheidet. Der neue Prozess hat sich bewährt, so dass es für unsere Kundinnen und Kunden keine zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anmeldung gibt.
Die Corona Erwerbsersatzentschädigung ist nach etwas mehr als zwei Jahren ausgelaufen.
Im Frühling 2020 startete die Entschädigung und war lange Zeit ein sehr herausforderndes Geschäft. Innerhalb von drei Tagen wurde sie hochgefahren und danach galt es immer wieder, die rund 25 Mal angepassten Rahmenbedingungen umzusetzen. Während ihrer Laufzeit bis Sommer 2022 wurde insgesamt eine Entschädigungssumme von rund 134 Millionen Franken ausbezahlt.
Mit dem Abklingen von Corona im Jahr 2022 fielen nach und nach die Voraussetzungen für eine Entschädigung weg. So wurden an die verschiedenen Anspruchsgruppen im Berichtsjahr noch rund 6 Millionen Franken ausbezahlt.