Ausgleichskasse

Gut beraten – auch international

Die Pensionierung steht an und die Frage im Raum: Wie steht es um meine Rente, wenn ich in mehreren Ländern ge­arbeitet habe? Aus­kunft dazu ge­ben unsere Fach­leute an den inter­nationalen Beratungs­tagen.

Seit vielen Jahren arbeitet die SVA St.Gallen mit den Sozial­versicherungen in Deutsch­land, Österreich und dem Fürstentum Liechten­stein zu­sammen. Gemein­sam werden Beratungs­tage an den Stand­orten in diesen vier Ländern ange­boten. In den Jahren 2020 und 2021 war das Ange­bot be­dingt durch Corona massiv ein­ge­schränkt. Auch im ersten Quartal 2022 konnte des­halb eine Reihe von Beratungs­tagen nicht durch­ge­führt werden.

Lohnenswerte Reisen

Vier Beratungs­tage wurden im Berichts­jahr in St.Gallen durchgeführt. Dafür reisen jeweils Beraterinnen und Berater aus Deutsch­land und Öster­reich an. Im Gegen­zug sind Fach­leute von uns in Augs­burg, Lindau, Dornbirn und Vaduz vor Ort. 

Das Be­dürfnis nach diesem Ange­bot ist un­ge­brochen hoch: Bis zu 50 Personen in­formieren sich jeweils an einem Beratungs­tag darüber, wie sie bei der An­meldung ihrer Alters­rente in unter­schiedlichen Ländern vor­gehen müs­sen. Die Beraterinnen und Berater der SVA St.Gallen kamen auf 21 Beratungs­tage im Jahr 2022. Für das kom­mende Jahr dürfte diese Zahl noch stei­gen, wenn wieder ganz­­jährig solche Beratungen an­ge­boten werden können.

Internationale Beratungstage
Internationale Beratungstage
Beratungen im Dreiländereck sind sehr gefragt.

Kontinuierliche Investitionen in Online-Formulare

Erleichterte Hand­habung für Kundinnen und Kunden, effi­zientere Bearbeitung in den Fach­ab­teilungen – dies sind zwei zen­trale Vor­teile unserer Online-Formulare.

Sprechen wir zuerst davon, was ein Online-Formular ist. Bis vor einigen Jahren waren inter­aktive PDF-Formulare das höch­ste der Gefühle. Diese Dokumente konn­ten am Bild­schirm aus­ge­füllt werden. Dann aber mus­sten sie aus­ge­druckt und per Post ver­schickt werden. Noch sind solche Formulare in Ge­brauch, deren Ab­lösung ist jedoch kontinuierlich im Gang.

«Intelligente» Formulare

Die neuen Online-Formulare der SVA St.Gallen sind in diesem Sinn intelligent, weil sie nur jene Felder ein­blenden, die für die indivi­duelle Geschäfts­erfas­sung auch wirklich ge­­braucht werden. Zu­­sätzlich bieten diverse Hin­weis­felder Hilfe­stellungen beim Beant­­­­worten der Fragen. Darüber hinaus werden im konkreten Einzel­fall wiederum nur jene Angaben abge­fragt, welche für die Bearbeitung der individuellen Situation relevant sind. Am Schluss ist es dann möglich, das voll­ständig aus­ge­füllte Formular direkt online an die SVA St.Gallen zu senden. Neben den not­wendigen Daten für die Fall­bear­beitung wird damit auch die Voll­ständig­keit der Angaben bei der Ein­reichung sichergestellt.

Die Aufschaltung des ersten intelligenten Online-Formulars liegt schon etwas zurück: Im Frühling 2019 war es das Anmeldeformular für Familienzulagen. Die Komplexität dieser Anmeldung – zum Beispiel wegen der Anspruchs­konkurrenzen und Anspruchs­voraus­setzungen – konnte deutlich ver­einfacht werden. Nicht über­raschend reagierten die Kundinnen und Kunden sehr positiv auf das neue Formular. Schnell zeigte sich auch, dass sich die Erst­abschluss­quote (Anmeldung ohne Rückfragen ab­schliessen) auf über 60 Prozent erhöhte, was nahezu eine Ver­doppelung im Ver­gleich zum bis­herigen Anmelde­prozess bedeutete. Allein im Jahr 2022 sind gegen 5'300 Anmeldungen für Familien­zulagen elektronisch eingegangen.

Schwerpunkt bei Ausgleichskasse

Weitere Formulare folgten: Anmeldung für die Pflege­finanzierung, die EO-Anmeldung oder die Anmeldung für Corona Erwerbs­ersatz. Seit 2022 ist es möglich, dass Selb­ständig­erwerbende online Auskunft über ihre Tätigkeit geben können, was zentral ist, um die Sozial­versicherungs­beiträge korrekt ab­zurechnen. Als neuestes Online-Formular kam die Anmeldung für Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber mit Personal im Haus­halt oder in einer Liegen­schaft hinzu – eine Dienst­leistung, die schnell und gerne genutzt wurde. Weitere Online-Formulare für Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber werden im Jahr 2023 umgesetzt. Dazu gehört auch die Online-Anmeldung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.

Insgesamt sind aktuell 75 unterschiedliche Online-Formulare in der SVA St.Gallen im Ein­satz. Manche davon sind nicht für die allgemeine Kund­schaft gedacht, sondern machen die Zusammen­arbeit mit Zweig­stellen, Heimen oder weiteren Partnerinnen und Partnern effizienter. Neben sechs neu auf­geschalteten Formularen wurde eine Viel­zahl von be­stehenden Formularen aktualisiert oder weiter­entwickelt.

Entwicklung der neuen Produkte

Tendenz steigend, so lässt sich die Entwicklung jener Produkte umschreiben, die seit dem Jahr 2021 neu bestehen.

Bereits bei der Einführung der Vaterschaftsentschädigung, der Betreuungs­ent­schädigung wie auch der Über­brückungs­leistung für ältere Arbeitslose war klar, dass sich die zu bearbeitenden An­meldungen in einem über­schaubaren Rahmen bewegen werden. 

Erwartungs­gemäss hat sich die Vaterschafts­entschädigung am stärk­sten ent­wickelt. Nach 1'183 Anmel­dungen im Jahr 2021 erhöhte sich deren Zahl auf 1'442 im Jahr 2022, was einer Zu­nahme von knapp 22 Prozent entspricht. Für die be­zogenen Vater­schafts­urlaube wurden insgesamt 3,4 Millionen Franken Ent­schädigung ausbezahlt.

Vaterschaftsentschädigung
Vaterschaftsentschädigung
Mehr Väter machen Urlaub.

 

Eltern entlasten

Die Betreuungsentschädigung – eingeführt im Juli 2021 – kommt gezielt Eltern zugute, die schwer erkrankte oder verunfallte Kinder betreuen. Die Zahl der Anmeldungen hat sich hier deut­lich erhöht. Für das ganze Berichts­jahr zählte sie 27 Anmeldungen. Aus­bezahlt wurden Ent­schädigungen im Umfang von 114'000 Franken. Die Betreuungs­ent­schädigung beträgt 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und wie bei der Vater­schafts­entschädigung höchstens 196 Franken pro Tag.

Die Überbrückungs­leistungen für ältere Arbeits­lose sollen die Existenz von Personen sichern, die kurz vor dem Renten­alter ihre Erwerbs­arbeit verloren haben und nach dem vollendeten 60. Alters­jahr von der Arbeits­losen­versicherung aus­gesteuert wur­den. Über­brückt wird damit der Zeit­raum zwischen der Aus­steuerung und dem Er­halt der AHV-Rente. Im Jahr 2022 gingen 113 Anmeldungen ein, von denen im Schnitt jede Dritte gutge­heissen wurde. Insgesamt wurden rund 1 Million Franken Über­brückungs­leistungen aus­bezahlt. Bei den Ablehnungen ist der häufigste Grund, dass die Vermögens­­schwelle von 50'000 Franken für Allein­stehende und 100'000 Franken für Ehe­paare über­schritten wird.

Enge Zusammenarbeit mit der Suva

Die SVA St.Gallen und die Suva St.Gallen arbeiten bei der Beur­teilung von Selb­ständig­erwerbenden eng zusammen. Neu liegt die ab­schlies­sende Be­urteilung in jedem Fall bei der SVA St.Gallen.

 

Die sozialversicherungs­rechtliche Anerkennung einer selb­ständigen Erwerbs­tätigkeit ist mit einigen zu erfüllenden Kriterien verknüpft. Selb­ständig­erwerbend zu sein bedeutet, mit einem eigenen Firmennamen aufzutreten, ein wirt­schaft­liches Risiko zu tragen, die Betriebs­organisation frei zu wählen und für mehrere Auftrag­geberinnen und Auftrag­geber tätig zu sein. Grund­sätzlich unter­liegt die Prüfung der Selb­ständigkeit der Ausgleichs­kasse. Die Suva ist für die Abklärung der erwerbs­tätigen Stellung zuständig, wenn die Arbeits­tätigkeit zum Ver­sicherungs­bereich der Suva zählt.

Seit 2022 liegt der ab­schliessende Ent­scheid bei der SVA St.Gallen. Mit der Suva wurde eine ent­sprechende Verein­barung über die Zusammen­arbeit unter­zeichnet, die die neuen vom Bund vor­gegebenen Rahmen­bedingungen berück­sichtigt und um­setzt. Die schlanke Zusammen­arbeit wie auch die Zuständig­keiten werden darin geregelt. Neu ist, dass in jedem Fall die Aus­gleichs­kasse ab­schliessend ent­scheidet. Der neue Prozess hat sich bewährt, so dass es für unsere Kundinnen und Kunden keine zeit­lichen Ver­zöge­rungen bei der Be­­­arbeitung ihrer Anmeldung gibt.

Keine Entschädigung mehr wegen Corona

Die Corona Erwerbs­ersatz­ent­schädigung ist nach etwas mehr als zwei Jahren aus­gelaufen.

Im Frühling 2020 startete die Entschädigung und war lange Zeit ein sehr her­aus­forderndes Geschäft. Innerhalb von drei Tagen wurde sie hoch­gefahren und danach galt es immer wieder, die rund 25 Mal angepassten Rahmenbedingungen umzu­setzen. Während ihrer Laufzeit bis Sommer 2022 wurde insgesamt eine Ent­schädigungs­summe von rund 134 Millionen Franken ausbezahlt.

Mit dem Abklingen von Corona im Jahr 2022 fielen nach und nach die Voraus­setzungen für eine Ent­schädigung weg. So wurden an die verschiedenen Anspruchs­gruppen im Berichts­jahr noch rund 6 Millionen Franken ausbezahlt.