Vor zehn Jahren lud die IV-Stelle erstmals zu Informationsanlässen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. Daraus entwickelte sich eine jährlich stattfindende Veranstaltung, die viel dazu beigetragen hat, dass seit 2012 im Kanton St.Gallen mehr als 12'000 Personen erfolgreich im Arbeitsmarkt platziert werden konnten.
Die Dialoganlässe mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im ganzen Kanton sind von Beginn an geprägt von den Themen Gesundheit und Prävention sowie Neuerungen rund um die Invalidenversicherung. In den letzten 10 Jahren besuchten rund 5'000 Gäste diese Anlässe und liessen sich von Referentinnen und Referenten begeistern. Die Referate waren mitreissend, stimmten nachdenklich, erklärten Zusammenhänge oder transportierten humorvoll interessante Sachverhalte. Im Fokus standen dabei immer Themen, welche direkt oder indirekt etwas mit unserer Gesundheit und damit verbunden auch mit unserer Arbeitsfähigkeit zu tun haben. Fanden die ersten Anlässe noch an verschiedenen Standorten statt, haben sich Flums und Gossau als ideale Veranstaltungsorte etabliert.
Fester Bestandteil sind ebenso aktuelle Informationen aus der Tätigkeit der IV-Stelle. Mal erhalten die Gäste einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, Personen beruflich zu integrieren. Mal sind es Zahlen, die veranschaulichen, dass es bei beruflichen Integrationen nur Gewinnerinnen und Gewinner gibt.
Im Rückblick auf die Jahre 2012 bis 2022 summieren sich die Anmeldungen für Leistungen der Beruflichen Integration/Rente auf beinahe 27'700. In diesem Zeitraum konnten 12'118 Personen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Spannend auch, wie sich diese Eingliederungen aufteilen: Für 5'800 Personen konnte erreicht werden, dass ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Für 1'355 Personen wurde eine Umplatzierung im gleichen Betrieb erreicht. Schliesslich konnte die IV-Stelle 4'963 Personen einen Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber/einer neuen Arbeitgeberin vermitteln.
Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig der Dialog zwischen der IV-Stelle und der Wirtschaft ist – ein Teil davon sind diese seit 2012 durchgeführten Anlässe. Für erfolgreiche Eingliederungen braucht es den täglichen Einsatz vor Ort, ob lokal oder regional, sowie eine intensive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Was bedeutet Long Covid für die Invalidenversicherung? Zahlenmässig sind die gemeldeten Fälle bisher vergleichsweise tief. Gleichwohl gilt es, die Erkrankung ernst zu nehmen – vor allem in Verbindung mit anderen Erkrankungen.
Jährlich gehen bei der IV-Stelle St.Gallen insgesamt mehr als 4'500 IV-Anmeldungen ein. Im Jahr 2022 enthielten 54 aller Anmeldungen eine Diagnose Long Covid. In den meisten Fällen war Long Covid nicht die alleinige Diagnose, sondern gewisse andere bereits schon bestehende Erkrankungen führten zu längeren gesundheitlichen Beschwerden und möglichen Arbeitsunfähigkeiten. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Herz-/Kreislauferkrankungen oder psychische Erkrankungen.
Dabei ist die Klärung der Zuständigkeit mit den Krankenversicherern wichtig, welche für die Kosten der Behandlungs- und Genesungsphase verantwortlich sind. Die Invalidenversicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn eine generelle Arbeitsunfähigkeit droht.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Drei von vier Personen, die sich wegen Long Covid bei der IV anmeldeten, sind Frauen. Auch bezüglich des Alters spricht die Statistik eine deutliche Sprache: Gegen 2/3 der Anmeldungen betreffen Personen, die zwischen 46 und 65 Jahre alt sind.
Gerade die medizinische Behandlung, die verhindern könnte, dass jemand arbeitsunfähig wird, ist auch für behandelnde Ärztinnen und Ärzte noch nicht in allen Teilen soweit erforscht, als diese für Long Covid klar wäre. Aus diesem Grund hat sich der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) Ostschweiz intensiv mit diesem medizinischen Thema auseinandergesetzt und dazu entsprechende externe Referentinnen und Referenten eingeladen.
Generell gilt für alle Personen, die für längere Zeit nicht
mehr arbeitsfähig sind, sich bei der IV-Stelle zu melden, unabhängig von der
jeweiligen Krankheits- und Unfalldiagnose. Dies gilt auch für alle Personen,
welche an Long Covid erkrankt sind und unter den Folgen entsprechend leiden.
Die IV-Anmeldung abgeschickt, und jetzt? Diese Frage stellen sich versicherte Personen immer wieder. Mit dem neuen frühzeitigen Kontaktgespräch konnten erste, äusserst positive Erfahrungen gesammelt werden.
Nach dem Einreichen der Anmeldung bei der IV-Stelle erhalten die jeweiligen Absenderinnen und Absender bereits seit vielen Jahren innerhalb von wenigen Tagen eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Anmeldung. Mit dieser Anmeldung beginnt oftmals ein umfassendes Einholen verschiedenster Unterlagen und damit für die versicherte Person eine Zeit der Unklarheit.
Seit diesem Jahr geht die IV-Stelle neue proaktive Wege. Nebst dieser schriftlichen Bestätigung erfolgt eine telefonische Kontaktnahme mit den Personen, die sich für IV-Leistungen (Berufliche Integration/Rente) angemeldet haben. Gleich vorweg: Die meisten Personen reagieren positiv auf den Anruf und in 4 von 5 Gesprächen ergeben sich wertvolle Erkenntnisse für die weiteren Abklärungen. Für die Kontaktnahme werden mehrere Anrufversuche gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass mit drei Anrufversuchen 95 Prozent aller Personen erreicht werden können. Dank dieser persönlichen Kontaktaufnahme haben die versicherten Personen auch in der Phase der Abklärung jederzeit eine direkte Ansprechperson bei der IV-Stelle.
Entstanden ist dieses proaktive Vorgehen aus Anregungen der letzten Umfrage bei Kundinnen und Kunden der SVA St.Gallen. Es gelingt in aller Regel, mit diesem klärenden Gespräch eine gemeinsame Basis für den weiteren Weg zu schaffen. Häufig wird beobachtet, dass dank des niederschwelligen ersten Kontakts der gegenseitige Austausch gut funktioniert. Dies alles schafft gute Voraussetzungen, schneller zu einem Abklärungsergebnis zu kommen und vorhandenes Eingliederungspotenzial oder dringenden Handlungsbedarf zu erkennen. So können durch die Beraterinnen und Berater der Beruflichen Integration zeitnah und gezielt unterstützende Massnahmen geprüft werden.
Nah beim Menschen und berufliche Perspektiven geben – auf diesen gemeinsamen Nenner lassen sich die Beratungen und Sprechstunden der beruflichen Integration der IV-Stelle bringen.
Bei gesundheitlichen Problemen ist es sinnvoll, Betroffene frühzeitig zu beraten und sie zu unterstützen – beim Berufseinstieg oder beim Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, führt die IV-Stelle viele Gespräche mit den versicherten Personen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beratungen vor Ort bei Partnerinnen und Partnern durch.
Berufsberaterinnen und -berater führen regelmässig in den sieben Berufsinformationszentren der öffentlichen Berufsberatung (BIZ) im ganzen Kanton St.Gallen Sprechstunden durch. So erreichen sie niederschwellig Jugendliche und Erwachsene mit einem potenziellen IV-Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig ist es möglich, Lehrpersonen, Eltern, Betroffene sowie Berufsberatungspersonen der BIZ aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die IV bei Bedarf anbieten kann. Dieses Angebot besteht flächendeckend im Kanton seit Sommer 2022.
In den letzten Jahren ist eine stetige Zunahme von psychischen Erkrankungen und Schmerzerkrankungen festzustellen. Viele Betroffene leiden während der Therapie – sei es nun stationär oder ambulant – unter der Ungewissheit, wie ihre berufliche Zukunft aussehen wird. Damit einhergehend kommen oft auch Existenzängste auf. Insbesondere diese Unsicherheiten mindern oder verhindern gar einen Therapieerfolg.
Hier setzt die Berufliche Integration der IV-Stelle an. Sie bietet zwei Mal monatlich Sprechstunden an – an den Standorten der beiden kantonalen Psychiatrieverbunde sowie am Schmerzzentrum des Kantonsspitals St.Gallen. Dabei können alle Fragen rund um die Möglichkeiten und Unterstützungsmassnahmen der Invalidenversicherung direkt beantwortet werden. So werden Betroffenen berufliche Perspektiven aufgezeigt, was eine positive Wirkung auf den Genesungsprozess haben kann.
Diese Zusammenarbeit wird auch vom Personal der jeweiligen Institute für Fragen zu den Leistungen der Invalidenversicherung genutzt. Dies schafft Transparenz und führt dank des gegenseitigen Verständnisses oftmals zu tragfähigen Lösungen.
19 kantonale IV-Stellen nutzen das elektronische Rechnungsportal, einige davon ähnlich erfolgreich wie St.Gallen. Sichere Abläufe bietet auch IncaMail für den elektronischen Versand von Akten.
Der Aktenaustausch mit Rechtsvertretungen und Gutachtenstellen verlangt nach einer digitalen, sicheren und ebenso datenschutzkonformen Lösung: Wöchentlich erreichen die IV-Stelle mehr als 100 Gesuche für Akteneinsichten.
Der elektronische Versand der besonders schützenswerten Daten im IV-Geschäft kann mit IncaMail, einem Produkt der Post, nach einer Zweiphasen-Authentifizierung sicher erfolgen. Mit derselben Technik arbeitet auch der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Austausch mit den medizinischen Gutachtenstellen. Auch versicherte Personen können direkt von dieser elektronischen Zustellung profitieren.
Kosten für Reise und Verpflegung, Hörgeräte oder andere Hilfsmittel sowie Hilflosen-entschädigungen und Assistenzbeiträge können seit November 2021 bei der IV-Stelle elektronisch eingereicht und verrechnet werden. Diese neue Dienstleistung stiess schnell auf sehr gute Resonanz bei Kundinnen und Kunden.
Dafür gibt es Gründe: Das Handling des Portals ist einfach, der Support bei möglichen Fragen sichergestellt, die Übermittlung der Daten ist sicher, die Verarbeitungsdauer der Rechnungsprüfung reduziert sich und der Bearbeitungsstand aller eingereichten Rechnungen ist jederzeit einsehbar. Nicht zuletzt erhalten die Kundinnen und Kunden damit die ihnen zustehenden Leistungen viel schneller.
Im Jahr 2022 gingen knapp 15'000 Rechnungen von 4'701 registrierten Benutzerinnen und Benutzern elektronisch ein. Das sind 88 Prozent.