Ausgleichskasse

AHV 21 bringt flexiblere Lösungen

Ab 2024 wird der erste Teil der Reform AHV 21 umgesetzt und bringt einiges an Neuerungen. Angehenden Rentnerinnen und Rentnern stehen flexiblere Lösungen offen. Die Ausgleichskasse war im Berichtsjahr gefordert, sich auf die neuen Möglichkeiten und Bedürfnisse vorzubereiten.

Der Begriff «ordentliches Rentenalter» wird neu durch den Begriff «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter entspricht dem Alter, in dem die Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird schrittweise auf 65 Jahre harmonisiert. Gleichzeitig wird der Renteneintritt flexibilisiert: Zwischen 63 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder eine Teilrente bezogen werden. Wer die Rente oder einen Teil davon vorbezieht, nimmt eine Rentenkürzung in Kauf, wer die Rente aufschiebt erhält einen Zuschlag.

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann eine einmalige Neuberechnung der Rente verlangen. Die zusätzlichen Einkommen bis zur Vollendung des 70. Altersjahres können zu einer höheren Rente führen. Allfällige Beitragslücken können unter gewissen Voraussetzungen mit diesen Versicherungszeiten gefüllt werden.

Vieles ist möglich

Bereits die Auslegeordnung der Neuerungen macht deutlich, dass bei der Pensionierung die Wünsche und die Bedürfnisse der versicherten Personen spürbar besser berücksichtigt werden können. Die Kehrseite davon: Es wird komplexer, falls die Rente nicht ordentlich mit dem Referenzalter bezogen wird. Sowohl der Vorbezug als auch der Aufschub der Rente ist monatlich möglich. Neu ist auch, dass lediglich ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden kann. Der Anteil kann dabei in Franken oder ganzen Prozenten geltend gemacht werden und muss zwischen 20 und maximal 80 Prozent der Altersrente liegen. So kann beispielsweise die Arbeitszeit reduziert und das fehlende Einkommen durch einen Teil der AHV-Rente ausgeglichen werden. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich. 

Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration

Für Frauen mit Jahrgang 1960 gilt weiterhin das Referenzalter von 64 Jahren. Ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter Schritt für Schritt um jeweils 3 Monate pro Jahrgang erhöht. Eine Übergangsgeneration von Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 erhält wegen des erhöhten Referenzalters einen finanziellen Ausgleich und profitiert von einem tieferen Kürzungssatz bei Rentenvorbezug oder von einem Rentenzuschlag, sofern die Rente nicht vorbezogen wird.

AHV 21
AHV 21
Über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, kann sich lohnen.

Beratung ist gefragt

Die angeführten Neuerungen mit den flexibleren Möglichkeiten verlangen nach umfassenden Informationen. Zudem ist von einem deutlich höheren Bedürfnis nach Beratung der Kundinnen und Kunden auszugehen. Ein Faktor, der bereits im Jahr 2023 spürbar wurde. Frühzeitig wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und so für die Beratung der Kundinnen und Kunden fit gemacht. Aber auch ausserhalb der SVA St.Gallen wurden Schulungen angeboten; beispielsweise mehrere Webinare für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden oder Referate bei Organisationen wie der Pro Senectute, der Pro Infirmis und weiteren interessierten Stellen. Auch an den Pensionsvorbereitungsanlässen für Beitragskundinnen und -kunden nahm die Reform AHV 21 breiten Raum ein.

Weiter wurden die AHV-Zweigstellen mit schriftlichen Informationen bedient sowie Kundinnen und Kunden direkt angeschrieben. Ebenso wurden umfangreiche Informationen auf der eigenen SVA-Webseite aufgeschaltet. Dazu gehört auch das Einbinden eines Erklärvideos und von Berechnungstools. Genutzt werden seit Sommer 2023 auch die sozialen Medien, um einen noch weiteren Personenkreis zu erreichen.

Auf der Webseite der SVA St.Gallen gibt es mehr Informationen zu AHV 21

IV-Taggeldbescheinigungen ohne Papier hin und her

Monat für Monat verschickte die Ausgleichskasse gegen 700 Taggeldbescheinigungen per Post. Visiert kamen diese dann auch auf dem Postweg zurück. Seit Oktober 2023 bringt der elektronische Austausch für alle Beteiligten nur Vorteile.

Für die Abrechnung und Aus­zahlung von IV-Taggeldern ist die Abteilung AHV/IV-Leistungen der Ausgleichs­kasse zuständig. Dafür muss monatlich eine Melde­karte an die Arbeit­gebenden und Institutionen der Taggeld­bezügerinnen und -bezüger verschickt werden. Diese Karte ist dann zu visieren und der Ausgleichs­kasse zu retournieren. Dieses Hin und Her gehört nun der Vergangenheit an.

Übersichtlich und speditiv

Nach einer Pilotphase von einem halben Jahr führte die Ausgleichskasse die neue Applikation innerhalb von AHVeasy ein. AHVeasy ist das Onlineportal für die Zusammen­arbeit von Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden mit zahlreichen Ausgleichskassen. Neu können auch die Taggeld­bescheinigungen mit den freiwillig mitwirkenden Arbeitgebenden und Institutionen elektronisch verschickt werden, was allen Beteiligten eine ganze Reihe von Vorteilen bietet. Sicherlich zum Tragen kommen der Zeit- und Kosten­faktor, da die Bescheinigungen nicht mehr per Post zu- und zurückgeschickt werden müssen. Die elektronisch zugestellten Bescheinigungen bieten mehr Übersicht. Zudem ist auf der digitalen Platt­form AHVeasy sofort ersichtlich, welche Bescheinigungen noch pendent sind.

Diese spürbare Vereinfachung in Verbindung mit sinnvoll auto­matisierten Prozessen hat sich sehr schnell bewährt. Entsprechend positiv sind die Rück­meldungen der Kundinnen und Kunden. Natürlich wird auch geschätzt, dass dank der zeitnahen Übermittlung die Taggelder noch schneller ausgezahlt werden können.

Private Beistandspersonen zu Gast

Private Beistandspersonen leisten einen ausserordentlichen Beitrag, um schutzbedürftige Menschen auf ihrem Lebensweg zu unterstützen. Zu Gast bei der SVA St.Gallen haben sie einiges über Ergänzungsleistungen erfahren.

Private Beistandspersonen werden manchmal mit besonderen Situationen konfrontiert, wenn sie ein Mandat im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übernehmen. Durch den Einsatz dieser Freiwilligen erhalten hilfsbedürftige Menschen eine wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen setzen die Sozialen Dienste der Stadt St.Gallen auch auf private Beiständinnen und Beistände. Sie betreuen rund 500 verbeiständete Personen aus der Stadt St.Gallen sowie den Gemeinden Häggenschwil, Muolen und Wittenbach.

Die Verantwortlichen der Sozialen Dienste der Stadt St.Gallen bedankten sich im September bei über 100 dieser Beistandspersonen für ihr grosses und wichtiges Engagement. In einem Impulsreferat stellte die Leiterin der Abteilung Ergänzungsleistungen in der SVA St.Gallen das Thema «Ergänzungsleistungen» adressatengerecht vor. Der Einblick in diese komplexe Thematik sowie der Austausch sind ein grosser Gewinn für die Zusammenarbeit der privaten Beistandspersonen untereinander und mit der SVA St.Gallen, was schliesslich wiederum den schutzbedürftigen Menschen zugute kommt. Anschliessend trafen sich alle zu einem regen Gedankenaustausch an einem Apéro.

Beistandspersonen zu Besuch
Beistandspersonen zu Besuch
Komplexes Thema anschaulich erklärt.

IK-Auszug noch einfacher bestellen

Im vergangenen Sommer ist ein neues Online-Formular für die Bestellung des IK-Auszugs aufgeschaltet worden. Mit guten Gründen steht dieses Formular bei den Nutzungszahlen weit oben in der «Hitparade».

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Klären wir zuerst die Bedeutung der Abkürzung «IK»: Sie steht für das individuelle Konto und ist die unabdingbare Grundlage für eine Berechnung der Altersrente. Im individuellen Konto werden alle Einkommen, alle Arbeitgebenden sowie alle Beitragsgutschriften zusammengeführt. Wer also kostenlos einen IK-Auszug bestellt, hat garantiert den Überblick.

Und das ist wichtig, denn fehlende Beitragsjahre führen später in der Regel zu Kürzungen der Altersrente. Deshalb ist es sehr sinnvoll, alle fünf Jahre einen Auszug aus dem individuellen Konto zu bestellen. Mit dem neuen Online- Formular ist die Bestellung in nicht einmal fünf Minuten erledigt.

Neuentwicklungen in der Pipeline

Dieses verbesserte Formular fügt sich nahtlos in eine lange Reihe weiterer ein, die während den letzten Jahren durch die SVA St.Gallen entwickelt worden sind. Von ganz unterschiedlichen Anspruchsgruppen wurden allein im Jahr 2023 mehr als 200’000 Mal Online-Lösungen genutzt. Damit verbunden sind in aller Regel Vereinfachungen für die Kundinnen und Kunden wie auch für die Verarbeitung von deren Anliegen.

Für das Jahr 2024 sind weitere Neuentwicklungen geplant. Als Beispiele aus dem Bereich Ausgleichskasse stehen ein vereinfachtes EL-Revisionsformular, neue Möglichkeiten bei der Meldung von Krankheitskosten sowie das Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen an.

AHV-Arbeitgeberkontrollen schützen Arbeitnehmende

Das Revisionsteam der SVA St.Gallen ist im ganzen Kanton unterwegs und manchmal sogar darüber hinaus. So besteht seit vielen Jahren eine effiziente und gut eingespielte Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR).

Das sechsköpfige Revisionsteam der SVA St.Gallen besucht jedes Jahr weit über 1000 Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, um die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu kontrollieren. So wird sichergestellt, dass für alle ausgerichteten Löhne die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge für die 1. und 2. Säule bezahlt werden. Diese Kontrollen dienen in erster Linie dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Revisionen zielen darauf ab, nicht bezahlte Beiträge zu ermitteln und zu verhindern, dass fehlende Beiträge verjähren. Denn niemand will bei der Pensionierung feststellen müssen, dass im Lauf des Arbeitslebens unverschuldete Beitragslücken entstanden. Doch auch die Beratung rund um Sozialversicherungsfragen der Arbeitgebenden ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit.

Effiziente und sinnvolle Kooperation

Die Fachleute der Ausgleichskasse sind aber auch im Auftrag der SOVAR unterwegs. Die Zusammenarbeit der beiden Ausgleichskassen gestaltet sich effizient und bewährt sich bestens. Gegen 140 Kontrollen wurden im Jahr 2023 von der SVA St.Gallen für die SOVAR durchgeführt. Der Ablauf für den Auftrag ist einfach und ebenso gut eingespielt: Die Revisorinnen und Revisoren der SVA St.Gallen erhalten von der SOVAR die Angaben zu den im Namen der SOVAR zu kontrollierenden Betrieben. Werden bei den Revisionen Unterschiede zu den gemachten Lohndeklarationen der Betriebe festgestellt, stellt die SOVAR die zusätzlichen Beiträge in Rechnung oder nimmt entsprechende Gutschriften vor – je nach Ergebnis der Revisionen.