
Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigt sich seit einigen Jahren ein markanter Anstieg an Neurenten. Hier setzt sich die berufliche Integration der IV-Stelle verstärkt ein, denn wenn psychische Probleme – die weitaus häufigste Ursache – zu einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit führen, ist niemandem gedient.
Deshalb nimmt die IV-Stelle in dieser Problematik eine zentrale Integrations- und Unterstützungsfunktion ein, und zwar mit dem Schwerpunkt früh zu erkennen, wenn Jugendliche im Berufseinstieg gezielt zu unterstützen sind.
Seit mehreren Jahren besteht das erfolgreiche Angebot der Beratung+ in den sieben regionalen Berufs- und Laufbahnberatungen (BIZ) im ganzen Kanton. Dadurch konnte überall die notwendige Nähe geschaffen werden, so dass Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern über ein leicht zugängliches Beratungsangebot der IV-Berufsberatung verfügen. Eine weitere Stossrichtung verfolgen die Schulungen von angehenden Lehrkräften der Oberstufe. Praxisnah und anschaulich erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Möglichkeiten die IV-Berufsberatung bietet, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten hat, den Einstieg in die Berufswelt zu schaffen.
Es hat sich gezeigt, dass mit den bestehenden Massnahmen sehr viel bewirkt wird. Gleichzeitig zeigt sich, dass weitere Massnahmen immer wieder zu prüfen sind und für eine erfolgreiche Eingliederung entscheidend werden. Mit massgeschneiderten Integrationsmassnahmen auf die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene geht die Invalidenversicherung konsequent neue Wege. Dank eines individuellen Leistungsaufbaus gelingt der Einstieg in die Berufslehre.
Immer wichtiger werden auch Informationen. Mit Referaten macht die IV-Berufsberatung deutlich, wie sie unterstützen kann. Ein Beispiel dafür ist die diesjährige Beteiligung am jährlichen Symposium für in der Berufsbildung tätigen Personen des Ostschweizer Kompetenzzentrums für Berufsbildung (OKB). Das OKB ist eine Kooperation zwischen der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG), dem Institut für Wirtschaftspädagogik der Universität St.Gallen (IWP-HSG) und dem Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW).
Bereits sind weitere Massnahmen angedacht. Unter dem Titel «IV-Berufsberatung on the road» werden Oberstufen-Schulen angeschrieben und motiviert, aktiv die Unterstützung der IV-Berufsberatung anzufordern. Vielversprechend ist auch die Bildung eines Gremiums, das den aktiven Erfahrungsaustausch pflegt. Dazu gehören Organisationen und Stellen, die sich im schulischen Bereich, der Berufsbildung und der Begleitung junger Menschen engagieren. Diese Vernetzung soll bestehende Lücken aufdecken, die es gemeinsam zu schliessen gilt.
Bei allen Massnahmen liegt der Fokus immer auf frühzeitiger Intervention, um langfristige Erwerbsunfähigkeiten zu vermeiden und jungen Menschen tragfähige Perspektiven im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Im Rahmen von IV-Leistungsabklärungen und Eingliederungsmassnahmen entschädigt die Invalidenversicherung die dafür notwendigen Reisekosten mit dem öffentlichen Verkehr.
Die Rückerstattung solcher Kosten ist seit einigen Jahren einfach über das Rechnungsportal der IV möglich. Mit diesem Portal ist eine zeitnahe Rückerstattung der Ausgaben für Reisekosten sichergestellt. Personen ohne Möglichkeit das Portal zu nutzen, können die Rückerstattung auf dem Papierweg einreichen.
Für Versicherte, welchen aufgrund ihrer finanziellen Situation die Vorauszahlung solcher Reisekosten nicht möglich ist, existiert seit dem 1. Mai 2025 ebenfalls eine neue Lösung. IV-Versicherte können die notwendigen ÖV-Billette direkt bei der IV-Stelle bestellen. Somit gehört der Gang zum SBB-Schalter für den Kauf und danach die Rückerstattung der Vergangenheit an. Neu werden die Billette über das Online-Portal der SBB für die IV-Versicherten gelöst.
Voraussetzung ist ein gültiger SwissPass, welcher bei der Bestellung der Billette angegeben werden muss. Die IV-Stelle St.Gallen löst die Billette oder Abonnemente und stellt diese anschliessend direkt der versicherten Person zu.
Ab Juni 2025 hat die IV-Stelle einen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Formulare umgesetzt. Damit profitieren die Kundinnen und Kunden gleich in mehrfacher Hinsicht: Der Austausch zwischen ihnen und der IV-Stelle wird stark vereinfacht, ein Papierversand mit Frankatur entfällt und sämtliche Anfragen sind sprachlich überarbeitet mit dem Fokus auf bessere Verständlichkeit.
Bereits im November 2024 wurden erste Arbeiten aufgenommen für die Vorbereitung dieser neuen digitalen Formulare. Ab Mitte Juni 2025 konnten insgesamt sieben digitale Formulare aufgeschaltet werden und weitere werden noch folgen. Prioritär erfolgte die Aufschaltung jener Formulare, welche am meisten genutzt werden.
Wie alle von der SVA St.Gallen eingesetzten Online-Formulare sind diese intelligent aufgebaut. Das heisst konkret, dass in den Formularen lediglich die relevanten Fragen beantwortet werden müssen. Ebenso können notwendige Unterlagen hochgeladen und zusammen mit dem Online-Formular elektronisch übermittelt werden. Vorteilhaft für die Kundinnen und Kunden ist weiter, dass ein Gang zur Post mit Versandkosten entfällt und gleichzeitig das Verfahren beschleunigt werden kann.
Für die Sachbearbeitung der IV-Stelle ergeben sich natürlich auch Vorteile: Mit den Online-Formularen gehen vollständigere Antworten ein, was ein Nachfragen oder Rückfragen häufig überflüssig macht. Ebenso ist die Lesbarkeit sichergestellt. Insgesamt konnte so ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem kundenfreundlichen E-Government gemacht werden. Bereits nach wenigen Monaten zeigt sich, dass die Kundinnen und Kunden diese Vereinfachung schätzen. Bereits werden durchschnittlich rund 50 Prozent der versendeten Anfragen elektronisch beantwortet – mit steigender Tendenz.
Seit Anfang 2024 läuft aufgrund einer Verordnungsänderung eine Revision bei den IV-Renten. Ihr Inhalt kurz zusammengefasst: Beim Einkommensvergleich werden von den hypothetischen Invalideneinkommen pauschal 10 Prozent abgezogen. Diese Neuerung führt in vielen Fällen dazu, dass sich der errechnete IV-Grad erhöhen wird. Dies wiederum bedeutet insbesondere für Teilrentnerinnen und Teilrentner, dass sich ihre IV-Rente betragsmässig erhöhen wird.
Sprechen wir von Zahlen: Für rund jede fünfte IV-Rente muss bis Ende 2026 die Revision eingeleitet werden. Bis alle Revisionen vollständig durchgeführt sind, dauert dies wegen des umfangreichen Verfahrens länger. Bis Ende 2025 konnten bereits gegen drei Viertel der Revisionen eingeleitet werden. Voraussichtlich bis Ende Juli 2026 werden alle vorgesehenen Revisionsfälle geprüft und eingeleitet sein. Damit ist die IV-Stelle terminlich ausgezeichnet auf Kurs.
Unabhängig davon, ob eine solche Revision erst gegen Ende der dreijährigen Frist durchgeführt wird, besteht ein allfälliger Anspruch auf eine höhere Rente rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Nicht alle Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger sind von dieser Neuerung betroffen, allen voran Personen, die eine ganze Rente beziehen.
Bemessung des IV-Grads
Werfen wir noch einen Blick auf den Zusammenhang von IV-Grad und IV-Rente. Bei einem IV-Grad von 40 bis 69 Prozent besteht Anspruch auf eine Teilrente. Ist der IV-Grad 70 Prozent oder höher, wird eine ganze Rente ausbezahlt, liegt er unter 40 Prozent besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente. Bei erwerbstätigen und teilerwerbstätigen Personen wird der IV-Grad über einen Einkommensvergleich ermittelt.
Dabei werden zwei Einkommen verglichen: Das Einkommen, das ohne gesundheitliche Einschränkung erreicht worden ist im Vergleich zu einem möglichen Einkommen nach abgeschlossener Eingliederung (sogenanntes Invalideneinkommen). Liegt jedoch kein effektives Einkommen vor, kommen sogenannte hypothetische Löhne zum Einsatz. Die seit 2024 geltende Änderung der IV-Verordnung sieht vor, dass beim Einkommensvergleich von den hypothetischen Invalideneinkommen pauschal 10 Prozent abgezogen wird. Dieser Abzug dient dazu die meist geringeren Verdienstmöglichkeiten von Personen mit gesundheitlicher Einschränkung realistischer abzubilden. In vielen Fällen erhöht sich dadurch der errechnete IV-Grad und meistens auch die IV-Rente.